Aktuelle Corona-Regelungen auf unserem Sportgelände.
Seit dem 2. April 2022 ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Dennoch ist die Pandemie noch nicht vorbei und das Coronavirus ist nach wie vor aktiv. Die neuen Regeln bedeuten mehr Freiheiten, aber somit auch wesentlich mehr Eigenverantwortung.
Der Schutz der Gesundheit steht weiter als oberstes Ziel aller Entscheidungen. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie vielfältigen Schutzmaßnahmen sollten eigenverantwortlich weiter beachtet werden. (AHA+L = Einhalten des Mindestabstands, Hygiene beachten, Maske tragen und regelmäßiges Lüften in Funktionsräumen). Dabei kommt dem Tragen eines Mund-Nasenschutzes erhebliche Bedeutung zu.
Im Rahmen der Betreiberverantwortung für die städtischen Sportanlagen der Landeshauptstadt Wiesbaden gelten die nachfolgenden Leitplanken:
Die sportartspezifischen Bestimmungen und Hygienekonzepte der jeweiligen Fachverbände sind einzuhalten. In den Innenräumen der Sportstätten sind Personen ab 16 Jahren zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Zwischen sechs und 15 Jahren kann auch eine OP-Maske getragen werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.